Die Prozesse zur nachhaltigen Kreditvergabe
Bankwerte

Deutliche Zeichen setzen:

Die Prozesse zur nachhaltigen Kreditvergabe

Die DZ BANK ist sich ihrer Verantwortung für Mensch, Umwelt und Unternehmensführung bewusst. Für die nachhaltige Kreditvergabe wird ein einheitliches Verfahren verwendet, das auf umfangreichen Kriterien basiert.

Das Kreditgeschäft stellt eine der wichtigsten Kernaktivitäten der DZ BANK dar. Insbesondere in diesem Bereich besitzt das Thema Verantwortung einen hohen Stellenwert: Als Kreditgeber prüfen wir Kreditanfragen im Rahmen des Kreditprüfungsprozesses systematisch auf relevante Nachhaltigkeitsaspekte. Die Nachhaltigkeitsprüfung erfolgt grundsätzlich nicht nur für Projektfinanzierungen, sondern bezieht sich auch auf das klassische Kredit- und Kreditersatzgeschäft sowie auf das DCM-Geschäft und die Treasury-Eigenanlagen (exklusive Asset-Backed Securities). Von der Prüfung ausgenommen sind Kredite an Genossenschaftsbanken und Unternehmen der DZ BANK Gruppe sowie Engagements, die sich in der Restrukturierung befinden. Ausgenommen sind weiterhin spezielle Produktvarianten im Gemeinschaftskreditgeschäft mit den Genossenschaftsbanken, pauschal genehmigte Limite sowie Engagements unterhalb der Ratingpflichtgrenze.

Prozess der Kreditprüfung

Für die nachhaltige Kreditprüfung wendet die DZ BANK ein unternehmensweit einheitliches Verfahren an. Die Grundlage der Nachhaltigkeitsprüfung in der Kreditvergabe bilden fünf Elemente: (i) unsere Ausschlusskriterien, (ii) unsere Sektorgrundsätze, (iii) unsere ESG-Checkliste RepRisk DZ BANK, (iv) unser ESG-Kreditrisiko-Score sowie (v) die gesamthafte Würdigung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Die Kreditrisikostrategie gibt vor, dass die Unternehmen des Sektors Bank der DZ BANK Gruppe einen fairen Umgang mit ihren Geschäftspartnern pflegen und im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie kein Kreditgeschäft eingehen, das die Reputation der Gruppe negativ berührt. Darauf aufbauend wurde eine Richtlinie zur nachhaltigen Kreditvergabe erarbeitet und 2017 verabschiedet. Die Richtlinie findet in der Mehrzahl der kreditvergaberelevanten Steuerungseinheiten Anwendung. Die Richtlinie enthält auf kontroverse Objekte, Geschäftsbereiche und Geschäftspraktiken bezogene Ausschlusskriterien, um Geschäfte zu unterbinden, welche die Mindestanforderungen in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung nicht erfüllen oder mit einem erhöhten Risiko für Reputationsschäden zu Lasten der DZ BANK Gruppe verbunden sind. In einzelnen Unternehmen der DZ BANK Gruppe können darüber hinaus weitere Ausschlusskriterien zur Anwendung kommen.

So funktioniert die Nachhaltigkeitsprüfung:

ESG-Checkliste RepRisk

Unser Bekenntnis zum UN Global Compact sowie den Äquator Prinzipien wird seit 2009 durch eine Checkliste sichergestellt. Mithilfe dieser Liste prüfen wir alle für die jeweilige Finanzierung relevanten Einflussfaktoren auf ökologische und soziale Risiken. Unter anderem beurteilen unsere Experten Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten, Branchenzugehörigkeit und geschäftliche Schwerpunkte.

Sektorgrundsätze für sensible Branchen

Kreditanfragen aus sensiblen Branchen beurteilt die DZ BANK zusätzlich zur Nachhaltigkeitsprüfung mithilfe ihrer sogenannten Sektorgrundsätze. Diese geben einen Orientierungsrahmen bei der Genehmigung des Kreditantrags. Die Bearbeitung gemäß den Sektorgrundsätzen erfolgt automatisch im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung.

Sektorgrundsätze existieren für die Bereiche Forstwirtschaft, Rohstoffförderung, Staudammprojekte & Wasserinfrastruktur, maritime Industrien, Palmöl und Landwirtschaft.

Sektorgrundsätze für die Kreditvergabe der DZ BANK

Fischerei- und Maritime Industrie: Marine Stewardship Council (MSC) Zertifizierungen oder anerkannt gleichwertige Standard
Forstwirtschaft: Anwendung der revidierten Fassung der Weltbank-Standards (WN OP 4.36, 2013) für sämtliche Bereiche der Forstwirtschaft (Waldarbeiten, Holzgewinnung, Abholzung, Forstbetrieb)
Rohstoffe (Öl & Gas, sowie Metall & Bergbau):

Einhaltung internationaler Konventionen wie den Standards der International Labour Organization (ILO)

Einhaltung oder Bezugnahme auf optimale Produktionsverfahren wie bspw. solche, die die Verschmutzung der Umwelt durch den Förderprozess der Rohstoffe minimieren oder die Nutzung toxischer Substanzen ausschließen

Staudämme und Wasserinfrastruktur:
Vorlage einer Aufstellung, inwieweit die Empfehlungen der Weltstaudammkommission (WCD) berücksichtigt werden
Palmöl:

Mitgliedschaft im Round Table for Sustainable Palm Oil (RSPO) oder einer Organisation mit mindestens gleichwertigen Standards

Vorlage einer „The No-deforestation, No-peat and No-exploitation“-(NDPE)-Policy

Bis 2030 für das vollständige Palmölvolumen und dessen Vor- und Rohprodukte (unabhängig ob aus eigener Quelle oder von Dritten zugekauft): Vollständige Rückverfolgung bis zu den Ursprungsplantagen der Palmfrüchte (Traceability to Plantation), und vollständige RSPO Zertifizierung oder anerkannte Zertifizierung mit mindestens gleichwertigem Standard

Landwirtschaft:

Keine Umwandlung von Torfgebieten in Agrarflächen und kein Landkauf in Gegenden mit indigener Bevölkerung, nur unter den Prinzipien des Free Prior and Informed Consent (FPIC)

Einhaltung der Vorgaben des nationalen Düngerechtes (Düngeverordnung), des Pflanzenschutzgesetz und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, sowie der Tierschutz-Nutztier-Haltungsverordnung, d.h. beispielsweise keine Käfighaltung bei Legehennen, oder nur die bedarfsgerechte Verwendung von Antibiotika

Reduktion des Wasserverbrauchs soweit möglich

Begleitung vorrangig solcher Landwirtschaftsbetriebe, die gemäß sogenannter Konditionalität nach den Regeln der Europäischen gemeinsamen Agrarpolitik wirtschaften und förderfähig sind

In diesem Zuge setzen wir uns für den Erhalt der Biodiversität sowie Reduktion von Treibhausgasen ein und begleitet Unternehmen, welche den Grundsatz der Kreislaufwirtschaft verfolgen, z.B. durch die Verwertung landwirtschaftlicher Reststoffe zu Bioenergie

Ausschlusskriterien in der Kreditvergabe

Der Umgang mit sensiblen Branchen ist seit 2005 in den DZ BANK Richtlinien der Kreditvergabe geregelt. Im Jahr 2014 haben wir diese Vorgaben in Ausschlusskriterien für Finanzierungen übersetzt, die den Kundenbetreuern als Orientierungshilfe dienen und bei der Bewertung von Kreditanfragen berücksichtigt werden. Derzeit gelten sie für Waffengeschäfte, Pornografie, Glücksspiel sowie signifikante Umweltverstöße und Menschenrechtsverletzungen. Im Herbst 2017 hat der Vorstand zudem beschlossen, künftig neue Anfragen für Projektfinanzierungen für Kohlekraftwerke abzulehnen. Seit 2020 wurden insbesondere die Ausschlusskriterien in den Bereichen Rüstung, Kohle, Umwelt und Menschenrechte geschärft und weiterentwickelt.  

Die folgenden Ausschlusskriterien gelten für die DZ BANK AG - Informationen zu den gruppenweiten Ausschlusskriterien finden Sie auf der Seite zur DZ BANK Gruppe.  

Waffe

Waffengeschäfte

Keine Finanzierungen im Zusammenhang mit Waffengeschäften aller Art (Finanzierung von Lieferungen und Produktions- und Handelsunternehmen) in/an Länder mit signifikanten Menschenrechtsverletzungen, oder außerhalb der NATO und/oder in Spannungsgebieten, es sei denn sie werden unter der Auflage einer späteren Genehmigung durch den Bundessicherheitsrat genehmigt

Keine Finanzierungen im Zusammenhang mit kontroversen Waffen, d.h. Waffen, die unterschiedslos wirken, übermäßiges Leiden verursachen, verheerende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung haben oder international geächtet sind. Beispiele für kontroverse Waffen sind (nicht abschließend) atomare, biologische, chemische Waffen, Landminen, Anti-Personen-Minen, Streubomben, autonome Waffen oder uranhaltige Munition

Keine Finanzierung der Herstellung oder des Handels kontroverser Waffen

Keine Finanzierung von Unternehmen, die in die Entwicklung, Herstellung, Wartung, Betrieb oder Handel kontroverser Waffen oder deren Kernkomponenten verwickelt sind, es sei denn, es kann ausgeschlossen werden, dass die Mittel für kontroverse Waffen verwendet werden

Umwelt

Signifikante Umweltgefahren

Keine Finanzierung von Unternehmen oder Aktivitäten mit signifikanten Gefahren für die Umwelt (z.B. Uranabbau), Abbau von Asbest, Projekte/ Objekte oder Aktivitäten mit hohen atomaren, biologischen oder chemischen Kontaminierungsrisiken (Nicht betroffen: Biogasanlagen) sowie gefährliche Güter, sofern die Risiken nicht ausreichend abgesichert sind)

Keine Finanzierung von Öl-Förderungsaktivitäten (Upstream) sowie Öl- und Gas-Förderungsaktivitäten mittels Frackings oder aus Ölschiefer und Ölsand sowie Arctic Drilling und Deep Sea Mining

Keine Finanzierung von Bergbau-Aktivitäten unter Anwendung des Mountain Top Removal Verfahrens

Keine Finanzierung von Handelsaktivitäten im Zusammenhang mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten gemäß CITES Liste

Keine Finanzierung von nicht-nachhaltigem Palmöl (Anbau, Ölmühlen, Raffinerien, Großhandel)

Keine Finanzierung von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Bau, dem Betrieb oder der Wartung von Atomkraftwerken

Kraftwerk

Kohlekraft

Keine Finanzierung neuer oder bestehender Kohlekraftwerke

Keine Finanzierung der in der Wertschöpfungskette für thermische Kohle vorgelagerten Aktivitäten, insbesondere Förderung, Handel und direkt damit verbundener Aktivitäten Keine indirekte Finanzierung von Unternehmen mit erhöhtem Kohleanteil, außer ein Transformationswille ist ersichtlich oder die Mittelverwendung für Kohle kann ausgeschlossen werden

Rotlicht

Pornographie

Keine Finanzierung von Unternehmen in der Pornographie-Branche oder vergleichbaren Branchen („Rotlicht-Milieu“)

Würfel

Glücksspiel

Keine Geschäfte mit Unternehmen, die kontroverse Formen des Glücksspiels betreiben - als Unternehmen, die kontroverses Glücksspiel betreiben, werden Unternehmen verstanden, deren originärer Geschäftszweck das Glückspiel ist, es sei denn, sie werden aus öffentlicher Hand betrieben oder unterliegen der Obhut der öffentlichen Hand

Friedenstaube

Menschen- & Arbeitsrechte

Keine Finanzierungen von Unternehmen, die gegen UN Global Compact, UN Guiding Principles on Business and Human Rights, ILO Kernarbeitsnormen oder andere international an

Handel mit Konfliktmaterialien

Keine Finanzierung von Handelsaktivitäten im Zusammenhang mit Rohstoffen, die in Konfliktgebieten von Konfliktparteien unter Menschenrechtsverletzungen gewonnen wurden und u.a. der Finanzierung des Konfliktes dienen