MiFID II
Die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID, Markets in Financial Instruments Directive) sowie die begleitende Verordnung (MiFIR, Markets in Financial Instruments Regulation) sind das regulatorische Rahmenwerk für Wertpapiergeschäfte in Europa. Sie regelt und harmonisiert europaweit den Wertpapierhandel und setzt hohe Standards für den Anlegerschutz. Das deutsche Umsetzungsgesetz zur MiFID I ist im Wesentlichen im November 2007 in Kraft getreten.
Vor dem Hintergrund der Folgen der Finanzkrise hat die EU-Kommission Ende 2010 eine Konsultation zur Reform der MiFID gestartet. MiFID II und MIFIR sollen die Transparenz in den Märkten sowie die Effizienz und Integrität der Finanzmärkte erhöhen.
Die europäischen Vorgaben enthalten umfangreiche Regelungen zur Stärkung des Anlegerschutzes durch Anpassung der Verhaltens- und Organisationspflichten von Wertpapierfirmen, speziell durch höhere Informations- und Transparenzpflichten, bessere Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörde.
Im Rahmen ihrer Verpflichtung, bei der Ausführung von Kundenaufträgen alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis für die Kunden zu erreichen, führt die DZ BANK Kundenaufträge gemäß den von ihr festgelegten Ausführungsgrundsätzen aus.
Die Ausführungsgrundsätze enthalten ein Verzeichnis der von der DZ BANK ausgewählten Ausführungsplätze, an denen sie Kundenaufträge ausführt, und Wertpapierfirmen, an die sie Kundenaufträge zur Ausführung weiterleitet.
Ihr Ansprechpartner in der DZ BANK steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Als Systematischen Internalisierer nach Art. 4 (20) der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) stellt die DZ BANK AG im Rahmen ihrer Richtlinie zur Systematischen Internalisierung ihren Kunden wesentliche Informationen zur Verfügung.
Insbesondere werden darin die Klassen von Finanzinstrumenten benannt, für die die DZ BANK AG den Status eines Systematischen Internalisierers einnimmt.
Ihr Ansprechpartner in der DZ BANK wird Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung stehen.
Der Qualitätsbericht der DZ BANK zur Überwachung der erreichten Ausführungsqualität der Ausführungsplätze und Wertpapierfirmen bezieht sich auf das Kalenderjahr 2022.
Die DZ BANK analysiert und überwacht die Ausführungsqualität aller Ausführungsplätze, an denen sie die Aufträge ihrer Kunden ausführt, und aller Wertpapierfirmen, an die sie Kundenaufträge zur Ausführung weiterleitet.
Ihr Ansprechpartner in der DZ BANK steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Im Rahmen der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) stellt die DZ BANK AG ihren Kunden eine Auswertung zu den Top fünf meist benutzen Ausführungsplätzen, an denen sie im Vorjahr Kundenaufträge ausgeführt haben, und Top fünf Wertpapierfirmen, an die sie Kundenaufträge zur Ausführung weitergeleitet hat, jährlich zur Verfügung.
Die Top fünf Reports sind separiert nach den Kundenkategorien „Privatkunde“, „Professioneller Kunde“ sowie den Kategorien von Finanzinstrumenten dargestellt.
Ihr Ansprechpartner in der DZ BANK wird Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung stehen.
Die Richtlinie beschreibt den Prozess, nachdem die DZ BANK AG ihre Investoren fair und einheitlich zu behandeln hat, wenn die DZ BANK AG als Bookrunner bei einer Neuemission auftritt und für die Zuteilung von Wertpapieren verantwortlich ist. Die folgende Richtlinie gilt für Primärmarkttransaktionen, bei denen die DZ BANK AG als Bookrunner eine aktive Rolle bei der Preisgestaltung und Zuteilung einnimmt. Bei Transaktionen, an denen die DZ BANK AG ohne aktive Beteiligung teilnimmt, hat die DZ BANK AG keine Verpflichtungen im Hinblick auf die Zuteilungsempfehlung an den Emittenten.