Kundeninformation zum Investmentsteuerreformgesetz
Ab dem Jahr 2018 ändert sich das Investmentsteuerrecht grundlegend.
Auf Investmentfondsebene sind diese künftig mit inländischen Beteiligungseinnahmen, inländischen sonstigen Einkünften und inländischen Immobilienerträgen steuerpflichtig. Der Steuersatz auf der Eingangsseite beträgt 15%. Auf der Anlegerebene kommen neben den Ausschüttungen des Investmentfonds und den Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentanteilen zukünftig auch die neu eingeführten Vorabpauschalen hinzu. Der Übergang zum neuen Investmentsteuerrecht wird durch eine Veräußerungsfiktion und Thesaurierung zum 31.12.2017 erreicht.
Im beigefügten Dokument (Download nachstehend) werden die wesentlichen Inhalte und Begriffe des neuen Investmentsteuerrechts erläutert.